Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auktionsplattformen wie ebay müssen die eingestellten Angebote vorab auf mögliche Markenrechtsverletzungen prüfen. Im konkreten Fall hatte ricardo Rolex Uhren auf der Plattform angeboten die eindeutig als Plagiate gekennzeichnet waren.

Im Urteil heißt es dazu, dass Anbieter wie ricardo:

“verpflichtet, technisch mögliche und ihr zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit gefälschte ROLEX-Uhren gar nicht erst im Internet angeboten werden können”.

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